Soziales/Engagement

Wir engagieren uns als Kanzleiteam sozial und ehrenamtlich und übernehmen in geeigneten Fällen Pro Bono Rechtsberatungsaufgaben.

Pro Bono Rechtsberatung

Als Ausdruck unserer gesellschaftlichen Rolle einer der führenden Wirtschaftsstrafrechtskanzleien übernehmen wir in geeigneten Fällen Rechtsberatungsaufgaben, durch die ein guter Zweck gefördert oder mittellosen Rechtssuchenden geholfen wird. Empfänger von Pro Bono Rechtsberatung durch uns sind insbesondere gemeinnützige Institutionen und Privatpersonen auf Gebieten wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Für Pro Bono Rechtsberatung wird kein oder nur ein reduziertes Honorar in Rechnung gestellt, soweit dies nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Bei Fragen zu unserer Pro Bono-Arbeit wenden Sie sich gern an Dr. Florian Ufer und Dr. Andreas Weitzell.

Ehrenamtliches Engagement

Wir fördern das ehrenamtliche Engagement unserer Anwälte und Mitarbeiter. Diese haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der regulären Arbeitszeit für ein gesellschaftliches oder soziales Herzensprojekt zu engagieren und sich so auch ganz persönlich einzubringen in unsere Gesellschaft.

Soziales Engagement

Die Kanzlei beschließt unter anderem jeweils am Ende des Jahres, welches soziale Projekt durch eine Jahresspende gefördert werden soll. Empfänger der Spenden sind insbesondere gemeinnützige Institutionen und Stiftungen auf Gebieten wie Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt sowie Bekämpfung von Hunger und Armut.
Als Ausdruck unserer gesellschaftlichen Rolle einer der führenden Wirtschaftsstrafrechtskanzleien übernehmen wir in geeigneten Fällen Rechtsberatungsaufgaben, durch die ein guter Zweck gefördert oder mittellosen Rechtssuchenden geholfen wird. Empfänger von Pro Bono Rechtsberatung durch uns sind insbesondere gemeinnützige Institutionen und Privatpersonen auf Gebieten wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Für Pro Bono Rechtsberatung wird kein oder nur ein reduziertes Honorar in Rechnung gestellt, soweit dies nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Bei Fragen zu unserer Pro Bono-Arbeit wenden Sie sich gern an Dr. Florian Ufer und Dr. Andreas Weitzell.
Wir fördern das ehrenamtliche Engagement unserer Anwälte und Mitarbeiter. Diese haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der regulären Arbeitszeit für ein gesellschaftliches oder soziales Herzensprojekt zu engagieren und sich so auch ganz persönlich einzubringen in unsere Gesellschaft.
Die Kanzlei beschließt unter anderem jeweils am Ende des Jahres, welches soziale Projekt durch eine Jahresspende gefördert werden soll. Empfänger der Spenden sind insbesondere gemeinnützige Institutionen und Stiftungen auf Gebieten wie Bildung und Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt sowie Bekämpfung von Hunger und Armut.