Als Ausdruck unserer gesellschaftlichen Rolle einer der führenden Wirtschaftsstrafrechtskanzleien übernehmen wir in geeigneten Fällen Rechtsberatungsaufgaben, durch die ein guter Zweck gefördert oder mittellosen Rechtssuchenden geholfen wird. Empfänger von Pro Bono Rechtsberatung durch uns sind insbesondere gemeinnützige Institutionen und Privatpersonen auf Gebieten wie Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Für Pro Bono Rechtsberatung wird kein oder nur ein reduziertes Honorar in Rechnung gestellt, soweit dies nach den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Bei Fragen zu unserer Pro Bono-Arbeit wenden Sie sich gern an
Dr. Florian Ufer und
Dr. Andreas Weitzell.