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Dr. Florian Ufer

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Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

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Anwalt des Jahres für Wirtschaftsstrafrecht 2023/2024 (Bayern) – Handelsblatt/Best Lawyers

Anwalt des Jahres für Wirtschaftsstrafrecht 2023/2024 (Bayern) – Handelsblatt/Best Lawyers

Dr. Florian Ufer ist Rechtsanwalt und Namenspartner bei UFER SCHARF.

Strafverteidigung und ihre Strategie sind seine große Leidenschaft. Hierbei steht im Interesse seiner Mandanten regelmäßig die geräuschlose Erledigung von Vorwürfen außerhalb der Öffentlichkeit im Vordergrund.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Dr. Florian Ufer bundesweit sowie in Europa und USA tätig. Er berät auf Deutsch, Englisch, Französisch und spricht Italienisch und Spanisch. Er ist Co-Founder des im Jahr 2017 gegründeten internationalen Anwaltsnetzwerks „GCLC“ (Global Criminal Law Counsel).

Dr. Florian Ufer verfügt über langjährige Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts sowie umfangreiche Prozesserfahrung. Zudem verfügt Dr. Florian Ufer über langjährige Erfahrung in der Beratung und Koordination umfangreicher grenzüberschreitender Ermittlungsverfahren in verschiedensten Jurisdiktionen weltweit.

Er berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen und deren Entscheidungsträger in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie in Bußgeldverfahren oder im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen und zivilrechtlicher Streitigkeiten.

Aktuell berät und verteidigt er z. B. die Mercedes Benz AG (vormals Daimler AG) in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart in der „Dieselaffäre“, die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Verfahren wegen Beratungen zu Cum/Ex-Geschäften, den Hauptbeschuldigten Unternehmer in der sogenannten Maskenaffäre um die Abgeordneten Nüßlein und Sauter wie auch Führungskräfte und Manager in dem „VW Abgasskandal“ oder dem Verfahren wegen Verstößen der Siemens AG gegen das „Krim-Embargo“, sowie den FC Bayern München.

Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, vor allem

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Unternehmensverteidigung im Bußgeldverfahren
  • Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
  • Aktien- und Bilanzstrafrecht
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Interne Ermittlungen
  • Strafrechtliche Compliance-Beratung
  • Criminal Due Diligence
  • Auslieferungsverfahren
  • Internationales und Europäisches Strafrecht

Das Handelsblatt-Ranking führt Dr. Ufer unter „Beste Anwälte 2022“ im Wirtschaftsstrafrecht. Er wird seit 2012 im JUVE-Handbuch geführt (u.a. „extrem guten u. pragmat. Rat“; „hochqualifiziert, schnell, zuverlässig“; „herausragende Kompetenz und gutes Teamwork“). Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/24 wird er empfohlen als  „erfahren, gut vernetzt, stark“, „pragmat.“, „herausragende Kompetenz, angenehme Zusammenarbeit“. Im JUVE-Handbuch Steuerstrafrecht 2023 wird Dr. Ufer als „kompetent u. umsichtig, Teamplayer“, „hoch professionell“, „gutes Gespür für problemat. Situationen, sehr freundlich“, „top Verteidiger“, „hervorragend“ beschrieben. In den Rankings der WirtschaftsWoche und des FOCUS wird er seit 2014 regelmäßig unter den renommiertesten Anwälten im Wirtschaftsstrafrecht bzw. „Top-Anwalt Strafrecht“ genannt. Chambers and Partners zeichnen ihn im Bereich “Dispute Resolution: White-Collar Crime” aus (“a specialist in criminal law and criminal tax law and particularly stands out for his advice to corporate clients. He has expertise in capital markets criminal law and extradition law.”).

Erfolgreich begleitete und öffentlich bekannte Verfahren (nicht abschl.):

  • Mercedes Benz AG (vormals Daimler AG) im „Diesel-Verfahren“
  • Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften
  • FC Bayern München AG
  • Anshu Jain – ehemaliger Co-Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank
  • Leiter Aggregate Entwicklung – „VW Abgasskandal“
  • Früherer Personalvorstand MAN in Compliance Untersuchung
  • Siemens Manager („Krim-Embargo“)
  • Hauptbeschuldigter Bauunternehmer „Regensburger Korruptionsverfahren“
  • Rechtsanwalt und Namenspartner im „Goldfingerkomplex“
  • Leiter Gegengeschäfte Airbus in der „Eurofighter Affäre“ (Deutschland/Österreich)
  • Bereichsleiter in der Siemens Korruptions-Affäre (Deutschland/Argentinien/USA)
  • Vorstand Klinikkonzern wegen des Vorwurfs falscher Abrechnungen und nicht abgeführter Sozialabgaben
  • Yoko Ono wegen Geschädigtenvertretung
  • Seit 2023 Gründungs- und Namenspartner der Ufer Scharf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
  • Seit 2015 zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
  • Seit 2010 Dozent in der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht
  • 2009 Gründungspartner der Kanzlei Ufer Knauer Rechtsanwälte
  • Seit 2005 Fachanwalt für Strafrecht
  • Strafverteidiger seit 2000 und Partner seit 2004 (zunächst bei Bossi-Ufer-Ziegert) und Gründungspartner der Kanzlei Ufer & Partner
  • 2001 Promotion an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main zum Thema: „Der Verwertungswiderspruch in Theorie und Praxis – prozessuale Obliegenheiten des Verteidigers und ihre Bedeutung für die Rechtsposition des Beschuldigten“.
  • Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität
  • Studium in den USA (Kenyon College, Ohio)
  • Besuch des Gymnasiums Lycée „Jean Renoir“ in München, französisches Abitur

Dr. Florian Ufer ist Beirat der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH).

Darüber hinaus ist er Autor in den Bereichen Compliance und Unternehmensstrafrecht sowie der §§ 263, 266, 298-302, 333-336 StGB inkl. der Vorschriften zur europäischen und internationalen Korruptionsbekämpfung des Kommentars zum Vertriebsrecht von Flohr/Wauschkuhn in der „grauen Reihe“ des C.H.Beck-Verlags.

Weitere Veröffentlichungen

  • Zeugen in der Hauptverhandlung – Vernehmungsrecht – Vernehmungslehre – Vernehmungstaktik, in: Die Vernehmung von Zeugen als Nebenkläger, hrsg. von Dr. Hans-Joachim Gerst, ZAP Verlag, 1. Auflage 2016
  • Kommentierung Compliance und Unternehmensstrafrecht sowie der §§ 263, 266, 298-302, 333-336 StGB in: Flohr / Wauschkuhn, Vertriebsrecht, Verlag C.H. Beck, München 2014
  • Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 07.09.2011 – 2 StR 600/10 (Untreue durch Unterlassen: Nichtabführen der Prämienüberschüsse zum monatlichen Abrechnungszeitpunkt), ZWH 2012, S. 19
  • Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 30.08.2011 – 2 StR 652/10 (Inbegriffsrüge: Protokollierte richterliche Inaugenscheinnahme von Urkunden beweist nicht deren förmliche Verlesung), ZWH 2012, S. 65
  • Vortrag – öffentliche Vortragsreihe des IPA, juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover am 11.11.2008 unter dem Thema „Anwaltsbiographien“
  • Der Verwertungswiderspruch in Theorie und Praxis – prozessuale Obliegenheiten des Verteidigers und ihre Bedeutung für die Rechtsposition des Beschuldigten, Peter Lang-Verlag, 2002
  • Mitautor des Handbuchs für die Aus- und Fortbildung des Fachanwalts „Grundlagen der Strafverteidigung“, Herausgegeben von Ziegert, Boorberg-Verlag, 2000

Herr Dr. Ufer referiert am 05.04.2019 im Rahmen des 5. Internationalen Strafrechtstags gemeinsam mit Professor Dr. Esser und Ricarda Lang zum Thema Grenzüberschreitende Verfahren als Herausforderung für die Verteidigung.

07.- 08. Februar 2014 – Rechtsanwälte Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer referieren im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht zum Thema „Strafprozessrecht und Strafverteidigung“.

08. – 09. November 2013 – Rechtsanwälte Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer referieren im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht zum Thema „Strafprozessrecht und Strafverteidigung“.

01.-03. Juni 2012 – Rechtsanwälte Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer referieren im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht (Fürstenberg Seminare) zu allgemeinen Themen der StPO.

Dr. Florian Ufer ist Co-Founder des internationalen Anwaltsnetzwerks Global Criminal Law Counsel (GCLC) und geschäftsführender Beirat der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH).

Er ist Mitglied

Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch

Dr. Norbert Scharf

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Anwalt des Jahres für Wirtschaftsstrafrecht 2022/2023 (Bayern) – Handelsblatt/Best Lawyers

Anwalt des Jahres für Wirtschaftsstrafrecht 2022/2023 (Bayern) – Handelsblatt/Best Lawyers

Dr. Norbert Scharf ist Rechtsanwalt und Namenspartner bei UFER SCHARF.

Er ist einer der erfahrensten und erfolgreichsten Strafrechtsanwälte in Deutschland. Sein Metier und seine Passion ist die Strafverteidigung.

Darin wird er seit Jahren insbesondere von Führungskräften gesucht. Er verteidigt in den großen Wirtschafts- und Steuerverfahren in Deutschland und Europa. Er meidet dabei nach Möglichkeit die öffentliche Berichterstattung, setzt auf seine großen Erfolge, eine hohe Reputation in Fachkreisen und sein großes fachliches Netzwerk.

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den renommierten Rechtsanwälten und Kanzleien dieses Tätigkeitsbereiches ist dabei ein wichtiges Element, soweit die Sach- und Rechtslage dies zulässt.

Dr. Norbert Scharf berät und verteidigt leitende Personen sowie Unternehmen des Wirtschaftslebens in allen Phasen eines strafrechtlichen Verfahrens, dies auch unter Nutzung seiner langjährigen Erfahrung als Partner in einer Anwaltssozietät, die neben dem Strafrecht auch die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten abdeckte (z.B. zivilrechtliche Geschäftsführer- und Unternehmenshaftung, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Berufsrecht).

Verteidigung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, vor allem

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Vermögensabschöpfung
  • Unternehmensverteidigung im Bußgeldverfahren
  • Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
  • Interne Ermittlungen

Dr. Norbert Scharf gehört seit Jahren laut Handelsblatt und dem internationalen Branchenmagazin Best Lawyers zu Deutschlands besten Anwälten im Bereich Wirtschaftsstrafrecht/Criminal Defense. Im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/24 wird er empfohlen als „erfahren u. souverän“, „bedächtigt u. überlegt“. Im JUVE-Handbuch Steuerstrafrecht 2023 wird Dr. Scharf als „sehr erfahren u. angenehm“, „seit Jahren eine feste Größe, erfahren u. klug“,„strateg. stark“, „extrem qualifiziert, sachl., berät auf hohem Niveau“, beschrieben.

Erfolgreich begleitete und öffentlich bekannte Verfahren (nicht abschl.):

  • Strafverteidigung von Bernie Ecclestone vor dem Landgericht München I
  • Strafverteidigung von Anton Schlecker vor dem Landgericht Stuttgart
  • Strafverteidigung von Herrn Dr. Rolf Breuer vor dem Landgericht München I im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen der Kirch-Gruppe und der Deutsche Bank AG.
  • Vertretung von Herrn Prof. Dr. Heinrich von Pierer im Zusammenhang mit den Korruptionsvorgängen der Siemens AG
  • Strafrechtliche Vertretungen in Steuerstrafverfahren gegen diverse Filmfonds
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit dem Kauf der Bank Hypo Alpe Adria durch die Bayern LB vor dem Landgericht München I
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit dem Oppenheim Prozess in Köln
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen gegen Ferrostahl Manager
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006
  • Strafverteidigung im Kapitalmarktstrafverfahren im Zusammenhang mit der Deutsche Börse AG
  • Strafverteidigung des Aufsichtsratsvorsitzenden der VW AG im Zusammenhang mit der sogenannten Diesel-Affäre
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit dem sog. Cum/ex Steuerkomplex
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen gegen deutsche Parlamentarier bei der Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung (sog. „Maskenaffäre“),
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit der Insolvenz der Wirecard AG.
  • 2023: Gründungs- und Namenspartner der Ufer Scharf Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
  • 2010: Rechtsanwalt und Partner bei GRUB BRUGGER, Leiter der in München auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Sektion der Kanzlei.
  • 2002 bis 2010: Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Nachmann Vilgertshofer Scharf Rechtsanwälte in München
  • 2005: Promotion zu einer europarechtlichen Arbeit zum Thema „Das Kooperationsverhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof“, zum Doktor der Rechte bei Prof. Dr. M. Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Friedrich-Schiller-Universität Jena.
  • 1998 bis 2002: Tätigkeit als Beamter der Bundesregierung (Regierungsrat) im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Bonn und Berlin
  • Nach Referendariat beim Freistaat Bayern in München und zweitem juristischen Staatsexamen arbeitete er seit 1997 als Rechtsanwalt in München. Parallel dazu erfolgte eine juristische Beratungs- und Referententätigkeit im Europäischen Parlament in Luxemburg, Brüssel und Straßburg.
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.
  • Abitur am Wittelsbacher Gymnasium in München.

Deutsch und Englisch

Dr. Erik Buhlmann

Partner

Fachanwalt für Strafrecht

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089 5587199-77 (Fax)

buhlmann@uferscharf.de
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Dr. Erik Buhlmann ist Rechtsanwalt und Partner bei UFER SCHARF.

Als erfahrener Strafverteidiger vertritt Dr. Erik Buhlmann die Interessen seiner Mandanten bundesweit, im europäischen Ausland sowie in Verfahren mit US-Bezug und verfügt hierbei national und international über ein großes fachliches Netzwerk.

Dr. Erik Buhlmann hat umfassende Erfahrung auf allen Gebieten des Straf- und Strafprozessrechts und verfügt über langjährige Prozesserfahrung vor sämtlichen nationalen Instanzgerichten, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht sowie zuletzt wiederholt dem Europäischen Gerichtshof. Er wird daher regelmäßig in den großen Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren in Deutschland und Europa gesucht und mandatiert.

Dr. Erik Buhlmann berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen und deren Führungskräfte in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, in Bußgeldverfahren (Verbandsgeldbußen, Aufsichts-/Organisationspflichtverletzungen) sowie im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen und zivilrechtlicher Streitigkeiten. Er berät regelmäßig Vorstände und Aufsichtsräte bei risikobehafteten Entscheidungen vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips und der Business Judgement Rule.

Dr. Erik Buhlmann betreut zudem regelmäßig erfolgreich Revisionsverfahren und Verfassungsbeschwerden.

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Bankenstrafrecht
  • Aktien-, Bilanz- und Kapitalmarktstrafrecht
  • Revisionsrecht
  • Vermögensabschöpfung
  • Unternehmensverteidigung
  • Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten bei risikobehafteten Entscheidungen vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips und der Business Judgement Rule
  • Gremienberatung und strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
  • Unternehmensverteidigung im Bußgeldverfahren
  • Strafrechtliche Compliance, Criminal Due Diligence und Interne Ermittlungen
  • Internationales und Europäisches Strafrecht, Verfahren mit US-Bezug
  • Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof

Dr. Buhlmann gehört laut Handelsblatt und dem internationalen Branchenmagazin Best Lawyers zu Deutschlands besten Anwälten 2020, 2021, 2022 und 2023 im Bereich Wirtschaftsstrafrecht/Criminal Defense.

Erfolgreich begleitete und öffentlich bekannte Verfahren (nicht abschl.):

  • Hamburg Commercial Bank AG (früher HSH Nordbank): Vertretung in den Komplexen „Cum/Ex“ und „Panama Papers“, Beratung im Rahmen risikobehafteter Entscheidungen, Begleitung des in der deutschen Geschichte bislang einmaligen Privatisierungsverfahrens einer Landesbank
  • Aufsichtsrat der UniCredit Bank AG
  • Internationale und deutsche Großbanken im Zusammenhang mit steuerinduzierten Transaktionen und Verstößen gegen US-Sanktionsnormen
  • Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (Cum/Ex-Geschäfte)
  • Rechtsanwalt und Namenspartner im „Goldfingerkomplex“
  • Hauptbeschuldigter Bauunternehmer im „Regensburger Korruptionsverfahren“ (Revision)
  • Karl-Heinz Schreiber (Revision)
  • Siemens Korruptionsaffäre (Deutschland/USA)
  • Präventive strafrechtliche Start-up-Begleitung einer weltweit führenden Internetplattform (Deutschland/USA)
  • Straf- und Steuercompliance einer führenden weltweiten Franchise-Kette (Deutschland/USA)
  • 2023: Partner bei Ufer Scharf
  • 2015: Salary Partner bei Ufer Knauer
  • 2009: Fachanwalt für Strafrecht
  • 2006: Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger
  • Wahlstation in einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Atlanta/Georgia (USA)
  • Promotion bei Prof. Dr. Werner Beulke, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
  • Referendariat am Oberlandesgericht München
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und Passau
  • Kurzarbeitergeld im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen: Ein Blick aus der Praxis nach der Pandemie, gemeinsam mit Dr. Andreas Weitzell, Betriebs-Berater 2023, 1801
  • Scheinselbstständigkeit oder freier Beruf? Aktuelle Rechtsprechung am Beispiel der Berufsgruppe Rechtsanwälte, gemeinsam mit Dr. Andreas Weitzell, Betriebs-Berater 2023, 1684
  • Kapitel „Strafbarkeit der Berater“ in Adick/Bülte, Fiskalstrafrecht – Straftaten gegen staatliche Vermögenswerte (gemeinsam mit Dr. Simone Kämpfer), CF Müller, 2. Auflage 2019
  • Antikorruptionsgesetz – von Partnerfactoring ist abzuraten, DZW, Ausg. 28/2016, S. 8
  • Eigenhinterlegung bei Privatinsolvenz, StRR 2013, S. 33
  • Unternehmerische (Vor-)Ermittlungen – was bleibt von nemo-tenetur und fair-trial? (gemeinsam mit Dr. Christoph Knauer), Anwaltsblatt 2010, S. 387 ff.
  • Strafbare Untreue im Theater- und Kulturbetrieb – Insbesondere zur sogenannten Haushaltsuntreue (gemeinsam mit Dr. Christoph Knauer), in: Handbuch Kultur und Recht, hrsg. Röckrath/Unverzagt, Klett 2009
  • Die Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs als Verfahrensgrundsatz? Peter Lang, 2006
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DeutscherAnwaltVereins
  • Rechtsanwaltskammer München
  • Münchner Anwaltverein e.V.

Deutsch und Englisch

Dr. Andreas Weitzell

Partner

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089 5587199-77 (Fax)

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Dr. Andreas Weitzell ist Rechtsanwalt und Partner bei UFER SCHARF.

Eine präventive und nachhaltige Beratung von Unternehmen und deren Unternehmensführern sowie leitenden Angestellten steht im Mittelpunkt seines Tätigkeitsspektrums. Ausgehend von einer zielgerichteten internen Aufklärung der Verdachtsmomente bzw. Vorwürfe entwickelt er für und mit den Betroffenen sodann eine effektive und abgewogene Strategie, um als Korrektiv für überbordende und fehlerhafte Ermittlungs- und Strafmaßnahmen zu wirken.

Dr. Andreas Weitzell vertritt die Interessen seiner Mandanten zudem auch vor allen deutschen Gerichten. Hierfür kann er insbesondere auf eine umfassende forensische Erfahrung aus komplexen und öffentlich begleiteten Wirtschaftsstrafverfahren zurückgreifen.

Seine besonderen fachlichen Schwerpunkte liegen im Insolvenzstrafrecht (Insolvenzverschleppung, Bankrottdelikte) und Kapitalmarktstrafrecht (Insiderhandel, Marktmanipulation u.a.). Daneben berät er schwerpunktmäßig zum Steuerstrafrecht, hier insbesondere zu internationalen Fondsstrukturen.

Dr. Andreas Weitzell veröffentlicht regelmäßig in Fachmedien und referiert auf Branchenveranstaltungen zu den oben genannten Rechtsgebieten.

Verteidigung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, vor allem

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Aktien- und Bilanzstrafrecht
  • Vermögensabschöpfung
  • Unternehmensverteidigung im Bußgeldverfahren
  • Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
  • Interne Ermittlungen

Er gehört laut Handelsblatt und dem internationalen Branchenmagazin Best Lawyers zu Deutschlands besten Anwälten 2021, 2022 und 2023 im Bereich Wirtschaftsstrafrecht/Criminal Defense. In dem führenden Branchenmagazin JUVE wird er im Jahr 2022 zunehmend oft von Wettbewerbern als „klug, sehr fleißig, zuverlässig“ sowie „besonnen, kollegial“ empfohlen. Ferner wurde er für den Bereich Steuerstrafrecht in dem aktuellen JUVE Handbuch 2023 als klug, sehr fleißig, zuverlässig“, „besonnen, kollegial“ empfohlen.

Erfolgreich begleitete und öffentlich bekannte Verfahren (nicht abschl.):

  • Mitglied im Verteidigerteam von Bernie Ecclestone vor dem Landgericht München I
  • Mitglied im Verteidigerteam von Anton Schlecker
  • Mitglied im Verteidigerteam von Herrn Dr. Rolf Breuer vor dem Landgericht München I im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen der Kirch-Gruppe und der Deutsche Bank AG.
  • Mitglied im Verteidigerteam im Kapitalmarktstrafverfahren im Zusammenhang mit der Deutsche Börse AG
  • Mitglied im Verteidigerteam des Aufsichtsratsvorsitzenden der VW AG im Zusammenhang mit der sogenannten Diesel-Affäre
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit dem sog. Cum/ex Steuerkomplex
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit der Insolvenz der Wirecard AG.
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit Private-Equity Fondsstrukturen
  • 2023: Partner bei Ufer Scharf
  • 2022: Partner bei GRUB BRUGGER
  • 2013: Beginn der Tätigkeit bei GRUB BRUGGER
  • 2013: Wahlstation in einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Charlotte/North Carolina, USA
  • 2012: Anwaltsstation bei White & Case LLP
  • Promotion bei Prof. Dr. Walter Bayer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Börsen- und Kapitalmarktrecht
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Die strafrechtlichen Implikationen des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG), gemeinsam mit Anton Klenner, NZI 2023, 897
  • Kurzarbeitergeld im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen: Ein Blick aus der Praxis nach der Pandemie, gemeinsam mit Dr. Erik Buhlmann, Betriebs-Berater 2023, 1801
  • Scheinselbstständigkeit oder freier Beruf? Aktuelle Rechtsprechung am Beispiel der Berufsgruppe Rechtsanwälte, gemeinsam mit Dr. Erik Buhlmann, Betriebs-Berater 2023, 1684
  • „Irren ist menschlich – im Kapitalmarktrecht auch straflos?“, gemeinsam mit Benedikt Funken, NZWiSt 2023, 201
  • Strafrechtliche Risiken in den einzelnen Verfahrensstadien – Vortrag 25. Insolvenzrechtstag 2023, Hamburg, 05.05.2023
  • Strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Corona-Beihilfezahlungen – Praxiserfahrungen aus der krisennahen Beratung, Betriebs-Berater 2022, 2121
  • Flucht nach vorn – besser (oder schlechter) als ihr Ruf? – Vortrag Forum JUST der AG Strafrecht – Das Strafverteidigermandat, Hamburg, 02.09.2022
  • SPACs – Wo lauern die kapitalmarktstrafrechtlichen Risiken?, NZG 2021, 1145
  • Die Bekämpfung der Unternehmenskriminalität durch ein Verbandssanktionsgesetz – Der Weisheit letzter Schluss?, NZWiSt 2020, 209 (mit RA Lawall)
  • Unterlassenes Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen – Tatbestandsirrtum, Anmerkung zu BGH, 24.09.2019 – 1 StR 346/18, NZWiSt 2020, 160
  • Geschäftsführerschädliche Beihilfe zum Bankrott, NZG 2020, 379 (mit RA Wolfer)
  • Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Insolvenzantrags der Staatsanwaltschaft, Anmerkung zu LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 12.04.2019 – 1 T 29/19, NZI 2019, 950
  • Vermögensabschöpfung bei Insolvenz – Vollstreckung eines Wertersatzanspruchs und Entreicherungseinwand, Anmerkung zu OLG München, 12.02.2019 – 3 Ws 939/18, NZI 2019, 769 ff.
  • Das Spannungsfeld zwischen Straf- und Insolvenzverfahren nach der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NZI 2018, 734
  • Die Regulierung von kapitalmarktrechtlichen Pflichten von Emittenten – Genügt das gegenwärtige Sanktionsregime dem Bedürfnis einer nachhaltigen Stärkung des Kapitalmarkts?, in: Nachhaltige Entwicklung im deutschen Recht, Möglichkeiten und Grenzen der Förderung, Nomos, Juni 2018, Weitzell/Lawall
  • Refreshing the shoe – Strafbare Marktmanipulation?, NZG 2017, 411 ff.
  • Börsengänge deutscher Gesellschaften im Zeitraum 2007 bis 2014 – Eine rechtstatsächliche Analyse, Dissertation 2017
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Münchner Anwaltverein e.V.
  • WisteV – Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
  • Tax & Legal Excellence

Deutsch und Englisch

Manuel Weber

Salary Partner

Fachanwalt für Strafrecht

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Manuel Weber ist Rechtsanwalt und Salary Partner bei UFER SCHARF.

Er ist als Strafverteidiger bundesweit vor allen deutschen Gerichten tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts und über umfangreiche Prozesserfahrung.

Rechtsanwalt Weber berät auf Deutsch und Englisch, und spricht Französisch.

Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts, vor allem

  • Allgemeines Strafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Auslieferungsverfahren
  • Strafvollstreckung

Erfolgreich begleitete und öffentlich bekannte Verfahren (nicht abschl.):

  • Vertretung des ehemaligen Fußballprofis „Breno“ (Strafvollstreckung)
  • Vertretung im Verfahren „Doppelmord von Perlach“ (Nebenklage)
  • Verteidigung des „Plastiktüten-Mörders“ in München
  • Vertretung im Verfahren „Doppelmord von Neumarkt“ (Nebenklage)
  • Verteidigung des „Feuerteufels von Lenggries“
  • Vertretung im Verfahren „Polizist erschießt Drogendealer auf der Flucht“ (Nebenklage)
  • Verteidigung der „Wiesn-Stecherin“ aus München
  • Vertretung der „Viechtacher Axtmörderin“ (Strafvollstreckung)
  • Verteidigung eines Südafrikanischen Milliardärs (Auslieferungsverfahren aus Russland)
  • Verteidigung eines vermeintlichen Rechtsanwalts einer renommierten Großkanzlei wegen Fälschung von Examenszeugnissen
  • Seit 2023 Salary Partner bei Ufer Scharf
  • 2018-2022 Salary Partner bei Ufer Knauer
  • Seit 2015 Fachanwalt für Strafrecht
  • Strafverteidiger seit 2012
  • Rechtsreferendariat am OLG München mit Auslandsaufenthalt in den USA
  • Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und an der Karlsuniversität in Prag

Manuel Weber ist Mitglied

  • des Deutschen Anwaltvereins
  • des Münchner Anwaltvereins e.V.
  • der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Deutsch und Englisch

Dr. Jendrik Adam

Salary Partner

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

adam@uferscharf.de
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Dr. Jendrik Adam ist Rechtsanwalt und Salary-Partner bei UFER SCHARF.

Er berät und verteidigt nationale und multinationale Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie in Bußgeldverfahren und im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Aspekten interner Ermittlungen und zivilrechtlicher Streitigkeiten.

Dr. Jendrik Adam ist als Strafverteidiger bundesweit vor allen deutschen Gerichten tätig und berät regelmäßig auch in internationalen Angelegenheiten. Hierfür kann er auf eine umfassende forensische Erfahrung aus komplexen und öffentlich begleiteten Wirtschaftsstrafverfahren zurückgreifen.

Er hatte u.a. mehrmonatige Forschungsaufenthalte in New York (NYU) und Kapstadt (UWC).

Verteidigung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, insbesondere

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Unternehmensverteidigung
  • Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
  • Interne Ermittlungen
  • Compliance-Beratung
  • Insolvenzstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Aktien- und Bilanzstrafrecht
  • Vermögensabschöpfung
  • Internationales und Europäisches Strafrecht

Dr. Jendrik Adam gehört laut Handelsblatt und dem internationalen Branchenmagazin Best Lawyers zu Deutschlands „Anwälten der Zukunft 2022“ bzw. „ones to watch 2022“.

Erfolgreich begleitete und öffentlich bekannte Verfahren (nicht abschl.):

  • Daimler AG im Diesel-Verfahren
  • Continental AG im Diesel-Verfahren
  • Vorstand eines Automobilkonzernes – „Abgasskandals“
  • Ehemaligen Leiter der Steuerabteilung eines internationalen Finanzinstituts in einem Ermittlungsverfahren u.a. wegen Cum/Ex-Geschäften.
  • Salary-Partner bei Ufer Scharf seit 2023
  • Rechtsanwalt bei Ufer Knauer seit 2017
  • Rechtsanwalt seit 2015
  • Promotion an der Universität Hamburg inklusive eines Forschungssemesters an der New York University (NYU)
  • Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität und in Kapstadt
  • Die Strafbarkeit juristischer Personen im Völkerstrafrecht, Nomos Verlag 2015
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DeutscherAnwaltVereins
  • Rechtsanwaltskammer München
  • Münchner Anwaltverein e.V.
  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Forum Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins

Deutsch und Englisch

Benedikt Funken

Counsel 

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Benedikt Funken ist Rechtsanwalt und Counsel bei UFER SCHARF.

Er ist in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig.

Seine fachlichen Schwerpunkte bilden neben vermögensstrafrechtlichen „Klassikern“ wie Betrug und Untreue insbesondere das Kapitalmarktstrafrecht (Marktmanipulation, Insiderhandel), Steuerstrafrecht (Cum-Ex, Fonds-Strukturen) sowie Maßnahmen der Vermögensabschöpfung (Vermögensarrest, Einziehung).

Herr Funken berät und vertritt sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in allen Stadien straf- und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren sowie vor Gericht. Daneben begleitet und unterstützt er Unternehmen auch präventiv sowie im Rahmen interner Untersuchungen zum Zwecke der Aufklärung strafrechtlicher Verdachtsmomente.

Verteidigung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, vor allem

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Kapitalmarktstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Aktien- und Bilanzstrafrecht
  • Vermögensabschöpfung / Einziehungsrecht
  • Unternehmensverteidigung
  • Strafrechtliche Compliance-Beratung
  • Interne Ermittlungen

Erfolgreich begleitete und öffentlich bekannte Verfahren (nicht abschl.):

  • Mitglied im Verteidigerteam des Aufsichtsratsvorsitzenden der VW AG im Zusammenhang mit der sogenannten Diesel-Affäre
  • Mitglied im Verteidigerteam im Zusammenhang mit dem sog. Cum/ex Steuerkomplex
  • Mitglied im Verteidigerteam im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen gegen deutsche Parlamentarier bei der Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung (sog. „Maskenaffäre“),
  • Mitglied im Verteidigerteam im Zusammenhang mit der Insolvenz der Wirecard AG.
  • 2023: Rechtsanwalt bei UFER SCHARF
  • 2018: Rechtsanwalt bei GRUB BRUGGER
  • 2016: wissenschaftlicher Mitarbeiter bei GRUB BRUGGER
  • Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • „Irren ist menschlich – im Kapitalmarktrecht auch straflos?“, gemeinsam mit Dr. Andreas Weitzell, NZWiSt 2023, 201
  • BFH bejaht die Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen, Anmerkung zu BFH, Urteil vom 14.02.2023 – IX R 3/22, PStR 05-2023, 102
  • Unterlassenes Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen – Tatbestandsirrtum, Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 24.09.2019 – 1 StR 346/18, NZWiSt 2020, 160
  • Voraussetzungen der Zulässigkeit eines Insolvenzantrags der Staatsanwaltschaft, Anmerkung zu LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 12.04.2019 – 1 T 29/19, NZI 2019, 950
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Forum JUST der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht
  • Deutscher Anwaltverein e.V.
  • Münchner Anwaltverein e.V.
  • Rechtsanwaltskammer München

Deutsch und Englisch

Dr. Richard Rathgeber

Counsel

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

rathgeber@uferscharf.de
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Dr. Richard Rathgeber ist Rechtsanwalt und Counsel bei UFER SCHARF.

Er ist als Strafverteidiger in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie insbesondere des Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrechts tätig.

Er berät und verteidigt nationale und internationale Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter in allen wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Fragestellungen und Verfahren sowie in Bußgeldverfahren. Einen Tätigkeitsschwerpunkt bildet dabei die Verteidigung von Unternehmen und Mitarbeitern bei betrieblichen Schadensereignissen.

Aufgrund seiner medizinrechtlichen Dissertation und seiner früheren Tätigkeit als Staatsanwalt in einer Spezialabteilung für Medizinstrafrecht verfügt Dr. Richard Rathgeber zudem über besondere Expertise im Bereich der strafrechtlichen Haftung für Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler in medizinischen Einrichtungen.

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Unternehmensverteidigung im Bußgeldverfahren
  • Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
  • Medizinstrafrecht
  • Baustrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Allgemeines Strafrecht
  • 2023: Rechtsanwalt bei Ufer Scharf
  • 2021: Rechtsanwalt bei Ufer Knauer
  • 2019-2021: Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg (allgemeine Abteilung; Spezialabteilung für Medizinstrafrecht)
  • Promotion im Medizinstrafrecht zum Thema: „Nosokomiale Infektionen – Organisationspflichten und rechtliche Verantwortlichkeit“ (summa cum laude)
  • Promotionsstipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
  • Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg, mit Stationen u.a. in einer Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sowie in einer auf das Strafrecht spezialisierten Kanzlei
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit Schwerpunkt „Internationales und Europäisches Recht“

Deutsch und Englisch

DR. JOCHEN FELDLE

Counsel

Fachanwalt für Steuerrecht

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

feldle@uferscharf.de
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Dr. Jochen Feldle ist Rechtsanwalt und Counsel bei UFER SCHARF.

Vor seiner Tätigkeit bei UFER SCHARF war Herr Dr. Feldle in einer renommierten Steuer- und Steuerstrafrechtskanzlei beschäftigt, wo er ausschließlich steuer- und steuerstrafrechtliche Fälle betreute. Aufgrund dieses früheren Engagements beherrscht er die Finesse des Steuerstrafrechts und ist zudem im Bereich des Steuerstreits bewandert. Sein Schwerpunkt liegt daher auf steuerstrafrechtlichen Fragestellungen und umfasst neben der „klassischen“ Verteidigung auch präventive Maßnahmen, wie die Abgabe steuerlicher Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen.

Als Strafverteidiger berät er Unternehmen und Einzelpersonen. Daneben berät er in sonstigen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten und begleitet Unternehmen beispielsweise im Rahmen interner Untersuchungen.

Herr Dr. Feldle veröffentlicht regelmäßig in Fachmedien und ist „Head of Circle“ (München) des Netzwerks Young Tax & Legal Excellence. Er berät auf Deutsch und Englisch und spricht Französisch.

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Unternehmensverteidigung
  • Vermögensabschöpfung
  • Strafrechtliche
  • Compliance
  • Interne Ermittlungen

Erfolgreich begleitete und öffentlich bekannte Verfahren (nicht abschl.):

  • Mitglied im Verteidigerteam einer internationalen Großbank (Cum/Ex)
  • Verteidigung eines international tätigen Medizintechnikunternehmens in Zusammenhang mit Versicherungssteuer
  • Steuerliche Sachverhaltsberichtigung für ein mittelständisches Technologieunternehmen wegen Einfuhrabgaben
  • Seit 2024 Fachanwalt für Steuerrecht
  • Seit 2023 Rechtsanwalt bei UFER SCHARF
  • 2021: Associate bei Kantenwein Zimmermann Spatscheck & Partner
  • Promotion bei Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik zum Thema „Notstandsalgorithmen – Dilemmata im automatisierten Straßenverkehr“ (summa cum laude)
  • Referendariat am Oberlandesgericht Bamberg
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Caen Normandie
  • Reverse Double Dip? Zum Ausschluss der Einziehung des Tatertrags, StraFo 2023, 86 (gemeinsam mit Dr. Rainer Spatscheck)
  • Die Löschung elektronischer Akten und Aktenkopien im Strafverfahren, NStZ 2022, 705 (gemeinsam mit Dr. Rainer Spatscheck und Maria-Urania Dovas LL.M.)
  • Die Strafjustiz in Zeiten der Pandemie – Wie die Wahrheitsfindung unter den aktuellen Schutzmaßnahmen leidet, StraFo 2021, 354 (gemeinsam mit Dr. Rainer Spatscheck)
  • Zivilrechtliche Haftung im automatisierten Straßenverkehr – Hackerangriffe, Sicherheitserwartungen und erlaubte Nebentätigkeiten, in: Beck/Kusche/, Digitalisierung, Automatisierung, KI und Recht, Festgabe zum 10-jährigen Bestehen der Forschungsstelle RobotRecht, 2020, 199
  • „Rechtliche Herausforderungen des Autonomen Fahrens“, Keynote des 1. Coburger Mobilitätskongresses, Coburg, 10.10.2019
  •  Das Unrechtsbewusstsein im chinesisch-deutschen Vergleich, in: Hilgendorf, Das Schuldprinzip im deutsch-chinesischen Vergleich, 2019, 149
  • Notstandsalgorithmen – Dilemmata im automatisierten Straßenverkehr, Nomos-Verlag, 2018.
  • Digitization and the Law, Nomos-Verlag, 2018 (Hrsg., gemeinsam Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf)
  • Das Unrechtsbewusstsein im deutschen Recht, Vortrag 4. Tagung des Deutsch-Chinesischen Strafrechtslehrerverbands, Hangzhou, September 2017.
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht – Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Vortrag 1. Deutsch-Mongolisches Strafrechtssymposium, Ulaanbaatar, September 2017
  • Delicate Decisions: Legally compliant emergency algorithms for autonomous cars, in: Hilgendorf/Seidel, Robotics, Autonomics and the Law, 2017, 195
  • WisteV e.V.
  • Young Tax & Legal Excellence

Deutsch und Englisch

Laura Specht

Associate 

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

specht@uferscharf.de
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Laura Specht ist Rechtsanwältin und Associate bei UFER SCHARF.

Sie ist in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie insbesondere des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig.

Frau Specht berät sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in allen Stadien straf- und bußgeldrechtlicher Ermitt-lungsverfahren. Zudem ist sie im Bereich interner Untersuchungen und strafrechtlicher Präventivberatung von Unternehmen zum Zwecke der Aufklärung strafrechtlicher Verdachtsmomente tätig.

  • Allgemeines Strafrecht
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
  • Unternehmensverteidigung
  • Strafrechtliche Compliance-Beratung
  • Interne Ermittlungen
  • 2023: Rechtsanwältin bei UFER SCHARF
  • 2022: Ausbildung zur Wirtschaftsmediatorin
  • Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München mit Stationen u.a. in einer Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft München I sowie bei der Staatsanwaltschaft Johannesburg (Südafrika).
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt „Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention“.

Deutsch, Englisch und Französisch

Sebastian Kirmayr

Associate

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

kirmayr@uferscharf.de
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Sebastian Kirmayr ist Rechtsanwalt und Associate bei UFER SCHARF.

Er ist in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie insbesondere des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig.

Neben den klassischen Vermögensdelikten bildet insbesondere das Kapitalmarkt- und Steuerstrafrecht einen fachlichen Schwerpunkt.

Herr Kirmayr steht sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in allen Phasen straf- und bußgeldrechtlicher Er-mittlungsverfahren beratend zur Seite. Ergänzend ist Herr Kirmayr im Bereich der strafrechtlichen Präventivberatung von Unternehmen tätig.

Verteidigung in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie insbesondere des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Im Einzelnen:

  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Kapitalmarktstrafrecht sowie Aktien- und Bilanzstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Unternehmensverteidigung und strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
  • Strafrechtliche Compliance-Beratung
  • Allgemeines Strafrecht
  • Interne Ermittlungen
  • 2023: Rechtsanwalt bei UFER SCHARF
  • 2021: wissenschaftlicher Mitarbeiter bei GRUB BRUGGER
  • Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München mit Wahlstation bei der Staatsanwaltschaft München II.
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt „Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention“; Seminararbeit zum Thema: „Die Verständigung in der revisionsgerichtlichen Rechtsprechung“.

Deutsch, Englisch und Französisch

Dr. Ruben Doneleit

Associate

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

doneleit@uferscharf.de
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Dr. Ruben Doneleit ist Rechtsanwalt und Associate bei UFER SCHARF.

Er ist in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig.

Als Strafverteidiger berät er sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen in allen Abschnitten eines straf- und bußgeldrechtlichen Verfahrens. Daneben steht er im Bereich der strafrechtlichen Präventivberatung Unternehmen zur Seite, um strafrechtliche Verdachtsmomente aufzuklären.

  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Kapitalmarkt- und Insolvenzstrafrecht
  • Allgemeines Strafrecht
  • Unternehmensverteidigung
  • Strafrechtliche Präventivberatung von Unternehmen
  • Interne Ermittlungen und Compliance-Beratung
  • 2024: Rechtsanwalt bei UFER SCHARF
  • 2020 – 2023: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der Digitalisierung (Professor Dr. Mark A. Zöller)
  • Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München zum Thema „Die Strafbarkeit von Whistleblowing im öffentlichen Dienst“
  • Rechtsreferendariat am OLG Karlsruhe mit Stationen in einer wirtschaftsrechtlichen Großkanzlei und zwei auf das Strafrecht spezialisierten Kanzleien
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz mit dem Schwerpunkt „Strafrechtspflege: Wirtschaftsstraf-recht, Kriminologie, Europäisierung und Praxis“
  • Das neue Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) – (k)ein Modell für den Bund und andere Länder?, KriPoZ 2024,        S. 51 ff. (gemeinsam mit Professor Dr. Mark A. Zöller, Isabella Klotz und Maximilian Schach)
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Beschleunigten Verfahren, jurisPR-StrafR 1/2024, Anm. 1
  • Tagungsbericht zum 7. Forum zum Recht der Inneren Sicherheit (FORIS), KriPoZ 2023, S. 514 ff. (gemeinsam mit Isabella Klotz)
  • Anfängerklausur für ausländische Studierende: Eine unerfüllte Liebe, ZJS 2023, S. 1079 ff.
  • Junges Strafrecht e.V.

Deutsch und Englisch

Steffen Ufer

Of Counsel

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

s.ufer@uferscharf.de
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Steffen Ufer ist Rechtsanwalt und Of Counsel bei UFER SCHARF.

Steffen Ufer gehört zu den bekanntesten Strafverteidigern unserer Zeit.

Er ist als Rechtsanwalt in allen Bereichen des Strafrechts von der strafrechtlichen Vorfeldberatung bis hin zur Strafvollstreckung tätig. Er betreut insbesondere Verfahren mit einem besonderen psychologischen bzw. psychiatrischen Hintergrund.
Rechtsanwalt Steffen Ufer ist darüber hinaus in vielen Steuerstrafverfahren mandatiert.

Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Als Dozent an der DeutschenAnwaltsAkademie bildete er jahrelang Fachanwälte für Strafrecht aus.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Steffen Ufer bundesweit sowie in Europa und den USA tätig.

Steffen Ufer hat von 1959 bis 1963 an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften studiert. Er beendete die Referendarzeit mit einem 8monatigen Stipendium als Assistent bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Straßburg. Noch als Referendar kam er in die seinerzeit noch kleine Kanzlei des damals unbekannten Rechtsanwalts Rolf Bossi. Ab 1970 war Steffen Ufer dann 35 Jahre lang Partner in einer der erfolgreichsten deutschen Strafrechtskanzleien „Bossi-Ufer-Widmaier“, später dann „Bossi-Ufer-Ziegert“, in München.

Er hat in seiner über 40jährigen Karriere in tausenden von prominenten und nicht prominenten Strafverfahren verteidigt. (DIE ZEIT, SZ)

Zu nennen sind hier u.a. die Verteidigung des Oetker-Entführers Dieter Zlof, Jürgen Bartsch sowie einer Vielzahl Prominenter (Konstantin Wecker, Rainer Fassbinder, Ottfried Fischer, Prof. Dr. Dr. Werner Mang, Peter Graf u.a.).

Aus den vielen Wirtschaftsstrafverfahren ragen die Verteidigung des Wienerwald- Gründers Friedrich Jahn und des Karl-Heinz Wildmoser senior heraus. Steffen Ufer vertrat aber auch den Hauptbeschuldigten des Europäischen Fernwärmekartells und die Schlüsselfigur im so genannten ersten Siemens-Korruptionsverfahren um das Klärwerk München. Auch in der noch aktuellen „Siemensaffäre“ betreut er einige Siemens-Manager.

Steffen Ufer ist Ehrenbürger der City of Tacoma Park, Maryland, und hat deshalb bis heute sowohl persönlich wie auch beruflich einen starken Bezug zu den USA, der sich unter anderem in seinem Engagement für eine Reihe von in den USA zum Tod Verurteilten zeigt, z.B. den Brüdern LaGrand und den Brüdern Apelt.

Steffen Ufer ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Strafrecht. Als Dozent an der DeutschenAnwaltsAkademie bildete er jahrelang Fachanwälte für Strafrecht aus.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Steffen Ufer bundesweit sowie in Europa und den USA tätig.

  • Nicht schuldig – Gerechtigkeit ist keine Verhandlungssache – Ein Plädoyer des legendären Strafverteidigers (Heyne, 2016)
  • Mitautor des Handbuchs für die Aus- und Fortbildung des Fachanwalts „Grundlagen der Strafverteidigung“ (Boorberg Verlag, 2000)

Herr Dr. Ufer referiert am 05.04.2019 im Rahmen des 5. Internationalen Strafrechtstags gemeinsam mit Professor Dr. Esser und Ricarda Lang zum Thema Grenzüberschreitende Verfahren als Herausforderung für die Verteidigung.

07.- 08. Februar 2014 – Rechtsanwälte Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer referieren im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht zum Thema „Strafprozessrecht und Strafverteidigung“.

08. – 09. November 2013 – Rechtsanwälte Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer referieren im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht zum Thema „Strafprozessrecht und Strafverteidigung“.

01.-03. Juni 2012 – Rechtsanwälte Dr. Florian Ufer und Dr. Christoph Knauer referieren im Rahmen des Fachanwaltskurses für Strafrecht (Fürstenberg Seminare) zu allgemeinen Themen der StPO.

Deutsch, Englisch
Grundkenntnisse in Italienisch, Spanisch und Französisch

Joachim Eckert

Of Counsel

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

eckert@uferscharf.de
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Joachim Eckert ist als Rechtsanwalt und Of Counsel bei UFER SCHARF tätig.

Herr Eckert ist Spezialist für Korruptionsverfahren, Steuerhinterziehung, allgemeine Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Internet- und Computerkriminalität sowie der Vermögensabschöpfung. Seine Expertise hat er im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit als Staatsanwalt in leitender Position für Geldwäsche, organisierte Kriminalität und internationale Beziehungen sowie Organisierter Kriminalität erworben.

Über mehr als 10 Jahre war Herr Eckert Vorsitzender Richter einer Großen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht München I und zuständig für Korruption, Steuerbetrug und Wirtschaftsstrafsachen, weshalb er über ein herausragendes und breit gefächertes Wissen in diesen Bereichen verfügt.

Darüber hinaus war Herr Eckert auch international für die EU-Kommission tätig, etwa in Bulgarien, Serbien oder der Türkei. In Bulgarien hat er im Auftrag der Europäischen Union die Regierung beraten und beim Aufbau einer auf Korruptionsfälle spezialisierten Staatsanwaltschaft unterstützt.

Von Mitte 2012 bis Mai 2017 war er Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission.

Verteidigung in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, vor allem

  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Strafrechtliche Compliance-Beratung
  • Interne Ermittlungen
  • 2023 Of Counsel bei UFER SCHARF
  • 2018 Mitglied der Ethikkommission der Ludwig-Maximilian-Universität München
  • 2017 Rechtsanwalt bei GRUB BRUGGER
  • 2012 bis 2017 Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission.
  • 1978 bis 2015 Richter und Staatsanwalt bei der Bayerischen Justiz

Deutsch, Englisch und Italienisch

Prof. Dr. Frank Saliger

Of Counsel

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

saliger@uferscharf.de
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Professor Dr. Frank Saliger ist als Of Counsel bei UFER SCHARF tätig.

Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitherausgeber u.a. der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft (ZStW), der Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra) sowie des Nomos-Kommentars zum Strafgesetzbuch.

Professor Dr. Saliger zählt zu den führenden Wirtschafts- und Medizinstrafrechtlern in Deutschland. Er verfügt über herausragende Kenntnisse insbesondere in den Bereichen Untreue, Betrug und Korruption und ist seit seiner Habilitationsschrift „Parteiengesetz und Strafrecht“ (2005) der Spezialist für Parteienstrafrecht. Mit seiner Expertise und seinem weitreichenden Netzwerk ergänzt Professor Dr. Saliger bei UFER SCHARF als Berater und Gutachter die Mandatsarbeit.

  • Wirtschaftsstrafrecht (u.a. Betrug, Untreue, Korruption, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Vermögensabschöpfung)
  • Medizinstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Kapitalmarktstrafrecht (u.a. Marktmanipulation)
  • Strafverfassungsrecht
  • 2023 Of Counsel bei UFER SCHARF
  • 2017 bis 2023 Of Counsel bei Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte
  • Seit 2016 Universitätsprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie an der LMU in München
  • 2010 bis 2017 Of Counsel bei Roxin Rechtsanwälte
  • Seit 2014 ständiger Gast im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer
  • 2014 bis 2016 Universitätsprofessor in Tübingen
  • 2005 bis 2014 Universitätsprofessor an der Bucerius Law School in Hamburg
  • 2003 Habilitation
  • 1999 Promotion
  • 1991 und 1994 juristische Staatsexamina
  • Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main
  • Mitherausgeber und Autor Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch, 6. Aufl. (zusammen mit Kindhäuser/Neumann/Paeffgen), 2023
  • Mitherausgeber und Autor Strafrecht der Medizin (zusammen mit Tsambikakis), 2022
  • Kommentierungen u.a. zu Untreue und Betrug im Satzger/Schluckebier/Widmaier-StGB und Matt/Renzikowski-StGB
  • Kommentierung von Art. 101, 103, 104 GG in v. Münch/Kunig, GG, 7. Aufl. 2021
  • Mitherausgeber und Autor Kommentar zum Wirtschaftsstrafrecht (zusammen mit Esser/Rübenstahl/Tsambikakis), 2017
  • Lehrbuch zum Umweltstrafrecht, 2012 (2. Aufl. 2020)
  • Parteiengesetz und Strafrecht, 2005
  • Radbruchsche Formel und Rechtsstaat, 1995
  • Vereinigung deutschsprachiger Strafrechtswissenschaftler/-innen
  • Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (Deutsche Sektion)

Deutsch und Englisch

Tobias Pretsch

Of Counsel

Fachanwalt für Strafrecht

089 5587199-0
089 5587199-77 (Fax)

t.pretsch@uferscharf.de
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Tobias Pretsch ist Of Counsel bei UFER SCHARF.

In dieser Funktion unterstützt er UFER SCHARF in sämtlichen Bereichen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs. Aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Abteilungsleiter der JVA München (2008 bis 2013) und seiner darauffolgenden langjährigen Erfahrung in der anwaltlichen Praxis zählt Herr Pretsch zu den führenden Experten auf diesem Gebiet.

  • Strafvollstreckung und Strafvollzug
  • Seit 09/2023 Vitesco Technologies – Compliance- und Strafrechtsmanagement
  • Seit 09/2023 Of Counsel bei Ufer Scharf
  • 01/2023 bis 08/2023 Rechtsanwalt bei Ufer Scharf 
  • 2013 bis 2022 Rechtsanwalt bei Ufer Knauer 
  • 2008 bis Anfang 2013 Abteilungsleiter der Justizvollzugsanstalt München, unter anderem mit Zuständigkeit für die neue Frauenabteilung
  • 2006 bis 2008 Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herr Prof. Schöch (Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug)
  • Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität, Referendariat beim OLG München
  • Praxiskommentar zu u.a. BGH, Beschl. v. 10.3.2021 − 2 BGs 751/20 (Versagung der Akteneinsicht wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks), gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Knauer, NStZ 2022, 564
  • Presse-/Medienstrafrecht in: Himmelsbach/Mann, Presserecht, Verlag C.H.Beck, 2021, gemeinsam mit Dr. Florian Ufer
  • Praxiskommentar zu BGH, Beschl. 25.06.2020 – 3 StR 102/20 (Mitteilung verständigungsbezogener Erörterungen), gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Knauer, NStZ 2021, 310.
  • Praxiskommentar zu OLG Celle, Beschl. v. 24.7.2015 − 2 Ws 116/15 (Gewährung von Akteneinsicht in TKÜ-Daten und Beschwerdemöglichkeit der Staatsanwaltschaft), gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Knauer, NStZ 2016, 305 (307).
  • NJW-Editorial, Suizidprävention im Strafvollzug, NJW 2015, Heft 20.
  • Praxiskommentar zu KG Berlin, Beschluss v. 09.12.2014 – 2 Ws 7/15 (Rechtsmittelrücknahme im Parallelverfahren nach Verständigung), gemeinsam mit Professor Dr. Christoph Knauer, NStZ 2015, 236 (238).
  • Praxiskommentar zu BVerfG, Beschluss v. 15.01.2015 – 2 BvR 2055/14 (Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Beruhensprüfung bei Mitteilungsverstößen), gemeinsam mit Professor Dr. Christoph Knauer, NStZ 2015, 172 (174).

Deutsch und Englisch